11.03.2016 "Windkraft-Diskussion in Hüffenhardt"

von Walter Müller > Mitglied im Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften e.V., Karlsruhe

Die mit 6:4 Stimmen des Gemeinderats bei einer Enthaltung am 24.2. entschiedene Vertagung der Entscheidung zur punktuellen Fortschreibung des kommunalen Flächennutzungsplans  -  Teilfortschreibung Windkraft betreffend  -  ist zu Recht erfolgt, denn aus Sicht vieler betroffener und besorgter Bürger war die zum Bau führende Planung eines aus 8 ca. 210 m hohen und damit höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Ulmer Münster oder der Kölner Dom werdenden  Windindustrieanlagen an raumbedeutsamer und natursensibler, für das ökologische Gleichgewicht der Region äußerst wertvollen Stelle inmitten des „Großen Walds“ bei weitem noch nicht entscheidungsreif. Dies liegt zum einen daran, daß nach den eigenen Aussagen aller auf dem Podium sitzenden Gutachter und der Projekt-Leiterin sämtliche Gutachten noch nicht abschließend erstellt worden sind bzw. in dem einen oder anderen Fall gar erst noch am Anfang stehen. Zwar ist aus deren Sicht das Partikular-Interesse der Projekt-Betreiber an einem möglichst schnellen und geräuschlosen  „Durchwinken“ der Windkraft-Pläne nachvollziehbar. Dies darf jedoch bei einer derart die Zukunftsfähigkeit einer Kommune wie Hüffenhardt  und für die nachfolgende Generation entscheidenden Frage nicht die Messlatte für Gemeindeverwaltung und Gemeinderat sein, denn deren Abstimmungsverhalten hat sich ausschließlich am Gemeinwohl, d.h. allein am Interesse der in Hüffenhardt lebenden Bürger zu orientieren. Dies haben Bürgermeister und Mandatsträger  in ihrem Amtseid geschworen.  Daher muß  -  dem demokratischen Prinzip folgend  -  allein der Bürger = der Souverän das letzte Wort haben. Dies bedingt jedoch, daß die Bürgerschaft bzw. der Gemeinderat als gewählte Vertreter der Bürger vor ihrer Entscheidung alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte in  vollkommener Transparenz und dem „Prinzip des Gehörtwerdens“ entsprechend kennen, denn erst dann kann sich der Bürger bzw. ein Gemeinderat ein Urteil bilden, das als tragfähige Grundlage seiner Entscheidung dient. An dieser Voraussetzung hat es bei der jetzt geänderten Terminierung gemangelt, denn zunächst sollte am 24.2. eine Gemeinderats-Entscheidung herbeigeführt werden, obwohl eine Bürgerversammlung zur Information der Bürger erst einen Tag später vorgesehen war. Dies hätte „das Kaufen einer Katze im Sack“ bedeutet. Die am 25.2. durch Befragung kritischer Bürger zutage getretenen Informationsdefizite haben die tags zuvor getroffene Entscheidung zur Vertagung nachträglich bestätigt. Die Gemeindeverwaltung wäre  -  auch im Interesse des Gemeindefriedens  -  gut beraten, wenn sie vor einer erneuten Terminierung einer derart wichtigen Entscheidung dafür sorgen würde, daß sämtliche Gutachten und Informationen rechtzeitig vorher vorliegen und offen gelegt werden, damit sich Gemeinderat und Bürger vorher ein abschließendes tragfähiges Urteil bilden können.

Quelle:  Bürgerinitiative "Pro Lebensraum Großer Wald"