Geheimniskrämerei!?

Beitrag zuletzt überarbeitet am: 18.06.2016 - 10:02 Uhr

Geheimniskrämerei!?
...Bürgerschaft am Nasenring durch die "Manege der Gemeinde" gezogen!?

Dem Gemeinderatsprotokoll vom 19.02.2014 ist zu entnehmen, dass die vier Firmen:

  • ABO Wind AG Wiesbaden
  • Fortwengel Holding GmbH aus Sögel
  • juwi AG/ juwi Energieprojekte GmbH aus Wörrstadt
  • MVV Energie AG aus Mannheim
für die Planung und Umsetzung einer Windkraftanlage in Erwägung gezogen werden konnten.

Es verwundert nicht, dass in der Kraichgaustimme am 06.06.2016 ein Leserbrief mit der Überschrift „Mafiöses Spiel“ erschienen ist wenn man sich Nachstehendes sowie den zu den Hintergründen erschienen Beitrag Klartext zu Gemüte geführt hat.


Nicht erwähnt wird, das die vorgenannten Firmen ihr jeweiliges Windkraftkonzept dem Gemeinderatsgremium [auf Wunsch des GR in nichtöffentlichen Sitzung(en)] vorstellten und seitens der Gemeindeverwaltung im Spätjahr 2013 eine "beschränkte" Ausschreibung (detaillierte Informationen hierzu im Beitrag "Klartext"). an alle vier Firmen, mit Abgabetermin Dezember 2013, versandt wurde. Eine am 23.05.2016 schriftliche Anfrage bzgl. "getätigter Ausschreibung" an die Gemeindeverwaltung wurde dahingehend beantwortet dass dieselbige unter anderem als Grundlage für die Verwaltung zur oben genannten nichtöffentlichen Sitzung diente.

Wenn die Gemeinde "Aufträge" zu vergeben hat, werden in einer öGR-Sitzung stets die Angebotspreise benannt und der günstigste Anbieter erhält den Auftrag. Beim Thema Windkraftanlage hätte es eigentlich "wer am meisten bietet" und somit umgekehrt durchgeführt werden müssen. Aber nichts dergleichen ist den Gemeinderatsprotokollen zu entnehmen.

Warum das Ausschreibungs- bzw. Fragebogenergebnis der Bürgerschaft nicht kommuniziert wurde, könnte sich aus nachstehenden Sachverhalten begründen.


Dem Gemeinderatsprotokoll vom 19.02.2014 ist wie folgt zu entnehmen:
<Zitat>
Gemeinderat Heiko Hagner beantragt in dieser Sache eine geheime Abstimmung, nach dem sehr intensiv diskutiert wurde und das Thema auch emotional behaftet sei.
Bevor über diesen Geschäftsordnungsantrag abgestimmt wird, sprechen sich die Gemeinderäte Hagner, Geörg und Bräuchle noch für die Fortwengel Holding GmbH aus Sögel aus. Begründet werden die Plädoyers vor allem mit einem kleinen, mit wenig Hierarchien strukturierten Familienunternehmen, das durch realistische Annahmen für den Standort Hüffenhardt überzeugt habe. Auch die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sei von der Fortwengel Holding in größtem Umfang zugesagt worden.
</Zitat>

Besonders wenn ein Thema "emotional behaftet" ist, hat die Bürgerschaft den berechtigten Anspruch zu erfahren welche/r gewählte Bürgervertreter/in wie zu einem Thema abstimmt. Eine "geheime" Abstimmung drückt nicht nur die Feigheit vor der Öffentlichkeit aus, sie ist gleichfalls ein Schlag ins Gesicht der Wählerschaft.

Da der ehemalige Bürgermeister Bruno Herberich (lt. BM Neff kam der Kontakt zur Fa. Fortwengel durch ihn zustande) der Regional-Repräsentat der Fortwengel Holding GmbH ist, ist jetzt besser nachvollziehbar warum alle Vorgänge zum Vertrag nichtöffentlich durchgeführt wurden und daraus folgernd am 19.02.2014 eine geheime Abstimmung beantragt wurde. Die Recherche ergab, das alle vorgenannten Firmen durchaus (sehr) gute Konditionen angeboten haben.

Es ist an der Zeit, dass der Gemeinderat den Bürgern erläutert, warum man - wenn schon eine Windkraftanlage umgesetzt werden soll - auf eventuelle jährliche Pachtmehreinnahmen bzw. auf vermutlich bessere Bürgerbeteiligungsmodellen verzichtet hat. Das Argument "Begründet werden die Plädoyers vor allem mit einem kleinen, mit wenig Hierarchien strukturierten Familienunternehmen, das durch realistische Annahmen für den Standort Hüffenhardt überzeugt habe. Auch die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sei von der Fortwengel Holding in größtem Umfang zugesagt worden." kann nicht ausreichend gewesen sein, da alle anbietenden Firmen realistische Annahmen durchführten und gleichfalls interressante Bürgerbeteiligungen anboten.

Nebenbei sei an dieser Stelle anmerkt:
Die Fa. Fortwengel Holding GmbH schmückt sich nach Außen mit dem Attribut "Umweltbewußtsein", ist aber nicht nur im Bereich Landwirtschaft und Windkraft aktiv, sondern innerhalb seines Firmengeflechtes auch zu 50% an einer "Mega-Mastanlage" in Brandenburg beteilligt.

Wie Voreingenommen müssen die Gemeinderatsmitglieder gewesen sein um nicht im Vorfeld das Firmengeflecht der "kleinen" Fa. Fortwengel Holding GmbH zu hinterschauen? Es war die alleinige Pflicht des Gemeinderatsvorsitzenden sich "vor" Vertragsabschluß über einen künftigen Geschäftspartner umfassend zu informieren. Hätte er dies getan, wüsste er dass die Fa. Fortwengel Holding GmbH ein wahres Firmengeflecht unterhält und die getätigte Aussage "mit einem kleinen, mit wenig Hierarchien strukturierten Familienunternehmen" somit nicht fundiert war. Es ist daher naheliegend dass die vorstehende Begründung vom Gemeinderat nur eine Scheinbegründung darstellen sollte ....um vermutlich dem Repräsentanten (warum auch immer) ein Projekt zu sichern?

Die vom Bürgermeister angeführte Begründung "Wettbewerb" mag für die Fa. Fortwengel Holding GmbH nach Aussen gelten, die Recherche hierzu ergab, dass es seitens der Wettbewerber dem GR überlassen bleibt welchen Informationsanteil man der Bürgerschaft offen transferiert. Die Mitanbieter hatten hierbei keinerlei Berührungsängste gegenüber der Öffentlichkeit gehabt. Aus den vorgenannten Fakten und der vehemend praktizierten Geheimhaltung sollte das Gemeinderatsgremium das Ausschreibungsergebnis (wenn auch nachträglich), offen legen um der gedanklich berechtigten Schlußfolgerung einer Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewährung aktiv entgegen zu wirken.

Es ist schon mehr als dreist, das Gemeinderäte in der Sitzung vom 01.06.2016 in Bezug auf den offenen Brief von Bernd Sigmann fordern "Ross und Reiter" zu benennen, aber selbst alles im Hinterzimmer (nichtöffentlich) abhandeln, die Bürgerschaft vor die Wahl "Pest oder Cholera" stellen und in Wahrheit nicht die Messlatte an sich selbst anlegen welche sie von Anderen einfordern. Der Gemeinderat hätte als "Vertreter der Bürger" vorrangig und in seiner Funktion als "Kontrollorgan der Verwaltung" tätig werden müssen. Es hat in der Thematik bedauerlicherweise mit höchsten Maß versagt.

"Im Dunkeln ist gut munkeln." So sagt es der Volksmund. Wenn ein Sachverhalt wie das Thema "Windkraftanlage Hüffenhardt" erst einmal mit dem Sprichwort verbunden worden ist, kann man gesichert davon ausgehen, dass das Thema zum einen mehr nur als ein Körnchen
Wahrheit
enthält und zum anderen schon seit langer Zeit besteht.

Bestimmt nicht ohne Grund äußerte sich der bei der öGR-Sitzung (19.02.2014) anwesende Vertreter eines Mitanbieters kleinlaut mit den Worten "abgekartertes Spiel" beim Verlassen der Sitzung !

Nimmt man den "öffentlichen" Verlauf des Werdeganges zum Vertrag mit der Fa. Fortwengel Holding GmbH, dann sind die Themen "Mauschelei " bzw. gar "Vorteilsnahme?" nicht so einfach von der Hand zu weisen. Um solche Gedankengänge jedoch zu entkräften wäre genau jetzt die öffentliche Aufklärung durch das "Kontrollorgan" angebracht.

So lange es keine Aufklärung der Vorgänge gibt, ist der Verdacht berechtigt, das es für die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderatsgremiums Gründe gab warum die Konzepte der weiteren Anbieter bereits im Vorfeld der Öffentlichkeit vorenthalten wurden.
Die Hintergründe bzw. wie es vermutlich dazu kam dass die Bürgerschaft allem Anschein nach vom Gemeinderatsgremium am Nasenring durch die "Manege der Gemeinde" gezogen wurde lesen Sie ausführlicher im Beitrag Klartext.

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P.S.: Wenn (überwiegend) Arbeitnehmer unternehmerische Entscheidungen treffen, können nicht zwangsweise weitsichtige unternehmerische Entscheidungen als Ergebnis erwartet werden!