Bewusste Irreführung!?
In der Rhein-Neckar-Zeitung (Ausgabe 06.10.2016) ist wie folgt zu lesen:
"Die Frage, was die Gemeinde der Rücktritt vom Vertrag kostet, kann nun beantwortet werden. 500.000 Euro Gewinnausfall muss die Kommune an das Windkraftunternehmen zahlen, sollte sie den Vertrag aufkündigen. Hinzu kommt die Erstattung aller bereits angefallenen Kosten. Dies beinhaltet die Ausgaben für Gutachten, die Windmessung, Personalkosten und vieles mehr. "Alles in allem schätzungsweise eine Million Euro" meinte Bürgermeister Walter Neff."
Die "öffentliche" Aussage des BM, das eine Zahlung von bis zu € 1.000.000,00 und somit Investition in der Gemeinde nicht mehr bzw. nur erschwert möglich sind, könnte doch nur als Stimmungsmache zum Bürgerentscheid gedeutet werden oder gar zum ausschließlichem Wohle der Fa. Fortwengel Windkraftplanung GmbH?
Wohlwollend sei angemerkt, dass vorstehende Aussagen dem Eindruck nach der mangelnden Kompetenz geschuldet ist. Vielleicht aber hat man auch keine Ahnung davon worüber man redet. Der BM scheint zumindest nicht im Vorfeld darüber nachzudenken wer sein Arbeitgeber ist. Vielleicht ist es aber auch nur der vermutlich unfähigen Kompetenz des Gemeinderatsgremiums geschuldet oder gar um sich seinen künftigen Arbeitsplatz als "Geschäftsführer der Betreibergesellschaft" (so die Gerüchteküche munkelt) zu sichern? Mit solchen Aussagen verletzt der Bürgermeister nicht nur seine Neutralitätspflicht zum anstehenden Bürgerentscheid. Er wirft dem Vertragspartner bereits im Vorfeld das Geld nach allen Regeln der Kunst nach bzw. serviert eine sehr hohe Gesamtabstandssumme auf dem silbernen Tablett. Mit einem solch öffentlichen Geschäftsgebaren erstickt er bereits im Vorfeld jegliche - vllt. künftig erforderliche - Verhandlungsstrategie zur Schadensbegrenzung bzw. -minderung im Keim. Steckt da vielleicht Vorsatz bzw. Strategie mit Eigenvorteil dahinter?
Anmerkung:
Laut den ersten Informationen ist der Vertrag einseitig, da er ausschließlich zu Gunsten der Fa. Fortwengel Projektplanung GmbH ausgelegt ist. Der Vertrag dürfte bzgl. der Nebenkosten eher strittig sein, da dieselben im Vertrag nicht detailliert definiert wurden. Die vereinbarte Vertragsabstandssumme soll in der Regel eigentlich das unternehmerische Risiko abdecken. Es besteht somit durchaus Möglichkeit, dass die daraus resultierenden Gesamtabstandskosten sich nur geringfügig über der vereinbarten Vertragsabstandssumme belaufen könnten.
Die von Bürgermeister Neff in der Presse getätigten Aussagen "Erstattung aller bisherigen Kosten" sowie "schätzungsweise eine Million Euro" sind (bewusst?) irreführend da sie nur "ins Blaue" geschätzt sind. Mit vorstehend getätigter Aussage will man vermutlich gezielt die Bürgerschaft von einer "JA-Stimmenabgabe" beim Bürgerentscheid abschrecken? Traurig, das solche Aussagen bewusst vor dem Bürgerentscheid getätigt werden. Es gab im Vorfeld genügend Anfragen zu den Vertragsgegebenheiten welche lange lange Zeit wie ein Augapfel behütet wurden und daher unbeantwortet blieben. Der Bürgermeister ist zur Neutralität verpflichtet. Man könnte nicht unbegründet davon ausgehen dass dies der Versuch einer Wahlbeeinflussung darstellt.
Ob und in wie weit wirklich zusätzlich Kosten zur Abstandssumme zu begleichen sind, bedarf - da im Vertrag nicht detailliert definiert - zunächst erst einmal einer juristischen Abklärung. Sollte die Fa. Fortwengel Windkraftplanung GmbH alle (vermeintlichen) Nebenkosten =Freibrief berechnen dürfen/können, dann hat der BM wahrlich einen Vertrag, ohne vorherige Prüfung bzw. Abklärung der Folgekonsequenzen für die Bürgerschaft, unterzeichnet. Dies dürfte dann seitens des BM die persönliche Haftung gegenüber der Bürgerschaft begründen, welcher dann gerne seine berufliche Haftpflichtversicherung einbinden darf. Einzig und allein etwaige finanziellen Lasten - basierend auf einem allem Anschein nach blauäugig abgeschlossenen Vertrag - auf dem Rücken der Bürgerschaft auszutragen stellt unstrittig einen eklatanten Vertrauensmissbrauch des Bürgermeisters gegenüber der Bürgerschaft dar.
Es ist sicherlich allgemeiner Konsens, das ein Bürgermeister sein gesamtes Geschäftsgebahren ausschließlich zum Wohle der Bürgerschaft zu tätigen hat und Verträge unterm Strich nicht zum Wohl einer Fa. XY abzuschliesen sind.
Die "öffentliche" Aussage des BM, das eine Zahlung von bis zu € 1.000.000,00 und somit Investition in der Gemeinde nicht mehr bzw. nur erschwert möglich sind, könnte doch nur als Stimmungsmache zum Bürgerentscheid gedeutet werden oder gar zum ausschließlichem Wohle der Fa. Fortwengel Windkraftplanung GmbH?
Wohlwollend sei angemerkt, dass vorstehende Aussagen dem Eindruck nach der mangelnden Kompetenz geschuldet ist. Vielleicht aber hat man auch keine Ahnung davon worüber man redet. Der BM scheint zumindest nicht im Vorfeld darüber nachzudenken wer sein Arbeitgeber ist. Vielleicht ist es aber auch nur der vermutlich unfähigen Kompetenz des Gemeinderatsgremiums geschuldet oder gar um sich seinen künftigen Arbeitsplatz als "Geschäftsführer der Betreibergesellschaft" (so die Gerüchteküche munkelt) zu sichern? Mit solchen Aussagen verletzt der Bürgermeister nicht nur seine Neutralitätspflicht zum anstehenden Bürgerentscheid. Er wirft dem Vertragspartner bereits im Vorfeld das Geld nach allen Regeln der Kunst nach bzw. serviert eine sehr hohe Gesamtabstandssumme auf dem silbernen Tablett. Mit einem solch öffentlichen Geschäftsgebaren erstickt er bereits im Vorfeld jegliche - vllt. künftig erforderliche - Verhandlungsstrategie zur Schadensbegrenzung bzw. -minderung im Keim. Steckt da vielleicht Vorsatz bzw. Strategie mit Eigenvorteil dahinter?
Anmerkung:
Laut den ersten Informationen ist der Vertrag einseitig, da er ausschließlich zu Gunsten der Fa. Fortwengel Projektplanung GmbH ausgelegt ist. Der Vertrag dürfte bzgl. der Nebenkosten eher strittig sein, da dieselben im Vertrag nicht detailliert definiert wurden. Die vereinbarte Vertragsabstandssumme soll in der Regel eigentlich das unternehmerische Risiko abdecken. Es besteht somit durchaus Möglichkeit, dass die daraus resultierenden Gesamtabstandskosten sich nur geringfügig über der vereinbarten Vertragsabstandssumme belaufen könnten.
Die von Bürgermeister Neff in der Presse getätigten Aussagen "Erstattung aller bisherigen Kosten" sowie "schätzungsweise eine Million Euro" sind (bewusst?) irreführend da sie nur "ins Blaue" geschätzt sind. Mit vorstehend getätigter Aussage will man vermutlich gezielt die Bürgerschaft von einer "JA-Stimmenabgabe" beim Bürgerentscheid abschrecken? Traurig, das solche Aussagen bewusst vor dem Bürgerentscheid getätigt werden. Es gab im Vorfeld genügend Anfragen zu den Vertragsgegebenheiten welche lange lange Zeit wie ein Augapfel behütet wurden und daher unbeantwortet blieben. Der Bürgermeister ist zur Neutralität verpflichtet. Man könnte nicht unbegründet davon ausgehen dass dies der Versuch einer Wahlbeeinflussung darstellt.
Ob und in wie weit wirklich zusätzlich Kosten zur Abstandssumme zu begleichen sind, bedarf - da im Vertrag nicht detailliert definiert - zunächst erst einmal einer juristischen Abklärung. Sollte die Fa. Fortwengel Windkraftplanung GmbH alle (vermeintlichen) Nebenkosten =Freibrief berechnen dürfen/können, dann hat der BM wahrlich einen Vertrag, ohne vorherige Prüfung bzw. Abklärung der Folgekonsequenzen für die Bürgerschaft, unterzeichnet. Dies dürfte dann seitens des BM die persönliche Haftung gegenüber der Bürgerschaft begründen, welcher dann gerne seine berufliche Haftpflichtversicherung einbinden darf. Einzig und allein etwaige finanziellen Lasten - basierend auf einem allem Anschein nach blauäugig abgeschlossenen Vertrag - auf dem Rücken der Bürgerschaft auszutragen stellt unstrittig einen eklatanten Vertrauensmissbrauch des Bürgermeisters gegenüber der Bürgerschaft dar.
Es ist sicherlich allgemeiner Konsens, das ein Bürgermeister sein gesamtes Geschäftsgebahren ausschließlich zum Wohle der Bürgerschaft zu tätigen hat und Verträge unterm Strich nicht zum Wohl einer Fa. XY abzuschliesen sind.