Nutzungsvertrag Geheim?

Handle so wie wenn Du gesehen würdest.

Deswegen verdient Offenheit immer Anerkennung. Nur schwache Menschen können nicht aufrichtig sein. „Die Wahrheit wird Euch frei machen“. So steht es an der 550 Jahre alten Universität Freiburg. Wenn das stimmt, dann würde die Lüge unfrei machen?

In unserer Gesellschaft besteht noch immer das übersteigerte Bedürfnis auf Geheimhaltung. Und das hat damit zu tun, dass Amts,- und Mandatsträger nicht so handeln als würden sie gesehen. In ihrem Privatleben dürfen die Menschen tun was sie wollen. Die Intim-Sphäre jedes Menschen ist zurecht tabu. Da darf es kein "gaffen" an der Intimität unserer Mitmernschen geben. Das ist ein Menschen-Recht.

Doch das gilt nicht für das öffentliche Leben. Nicht für Menschen, die Ämter und Mandate der Bürger erhalten haben. Sie sind den Bürgern, die sie bezahlen, Rechenschaft schuldig. Doch diese Rechenschaft ist vielen lästig. Sie behandeln ihre Ämter wie ihnen gehörende Firmen. Und da sie manches so tun, dass es ihnen peinlich wäre, gesehen zu werden, erklären sie es schnell zum Geheim.  Lesen Sie dazu das Plädoyer für Transparenz. 


Transparency International
kämpft gegen die Geheimhaltung und will der Begünstigung, der Fehlervertuschung, der Misswirtschaft und Korruption ein Ende setzen. Das Rezept dafür lautet: Transparenz.  Das Gesetz der Organisation heisst: „Demokratie bedeutet gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischen Entscheidungen und setzt den gleichen und freien Zugang zu den entscheidungsrelevanten Informationen voraus. Die demokratische Staatsform wird nur als eine nicht-korrupte Demokratie überleben. Dazu müssen ihre Grundlagen - Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit - für den Einzelnen erfahrbar bleiben.“

"Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken. Vorausgesetzt, sie denken dasselbe wie wir", meinte schon Mark Twain. Wer die Wahrheit sagt hat wenig Freunde. Lesen Sie dazu nachstehend das Plädoyer für Transparenz.

Achtung! Streng geheim!! - Plädoyer für Transparenz 

"Im Dunkeln ist gut munkeln." So sagt es der Volksmund. Und wenn ein Sachverhalt erst einmal mit dem Sprichwort verbunden worden ist, kann man davon ausgehen, dass dieser zum einen mehr nur als ein Körnchen Wahrheit enthält und zum anderen schon seit langer Zeit besteht.

Mauschelei, Filz und Vetternwirtschaft gedeihen hinter verschlossenen Türen und Fenstern. Und diese bereiten nur den Nährboden für eine Krankheit, die sich epidemisch von der kleinsten Amtsstube bis hin in die Hochhaustürme der Banken und Repräsentationsgebäude der Regierenden ausbreitet: die Korruption.Doch auch ein Gegengift ist bereits redensartlich geworden: Licht ins Dunkel bringen! Dies bedeutet nichts anderes als Transparenz zu schaffen. Und alltagssprachlich ist Transparenz nichts weiter als Durchsichtigkeit.

Dieses Phänomen allerdings ist auch zu Ohren derer gekommen, denen diese Durchsichtigkeit ein Dorn im Auge ist. So wird dem Bedürfnis nach Durchsichtigkeit zunächst einmal auf einem Gebiet Rechnung getragen, dass die „dunklen Machenschaften“ nicht weiter berührt, aber geeignet scheint, eventuellem Misstrauen in Personen oder Institutionen zumindest optisch entgegen zu wirken: der Architektur. Das alte Rathaus bekommt ein gläsernes Entree, das neue Regierungspräsidium oder ein Bankenturm werden nahezu ganz aus Glas gebaut und der ehrwürdige Reichstag bekommt eine durchsichtige Kuppel. Na also, da habt ihr eure Transparenz!

Dass es sich hierbei allerdings nur um ein Placebo handelt, wird bei näherem Hinsehen rasch deutlich. Vor allem Journalisten, die schon von Berufs wegen auf Informationen angewiesen sind, stoßen bei ihren Nachfragen nicht selten auf eine Mauer des Schweigens. So wundert es nicht weiter, dass die Einführung des so genannten IFG (Informationsfreiheitsgesetz) im Jahr 2006 auf die Bemühungen eines Journalisten zurückgeht. Im ersten Paragraphen des Gesetzes heißt es, dass alle Bürger „gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“ haben. Das IFG „schafft für die Bundesbehörden den alten Grundsatz der „Amtsverschwiegenheit“ ab und setzt an seine Stelle das Prinzip der Transparenz: grundsätzlich sind alle Behördeninformationen öffentlich, es sei denn, besondere Schutzinteressen sprechen dagegen.“ Auch müssen nicht die Antragsteller begründen, warum sie eine Information erhalten möchten, sondern die jeweiligen Behörden rechtfertigen, warum sie eine Information verweigern. Durch die  Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“ ,unter anderem auf Betreiben ihres Mitglieds Manfred Redelfs, war das IFG 2006 zustande gekommen. Die Aufhebung der „Amtsverschwiegenheit“ gilt als kleine Kulturrevolution. In der Theorie trifft das sicherlich auch zu. Schade nur, dass Theorie und Wirklichkeit wie so oft weit auseinander klaffen. Zum einen ist das deutsche Transparenzgesetz durch seine zahllosen Ausnahmeklauseln wesentlich laxer ausgefallen als in anderen Ländern mit ähnlichen Regelungen. Sie sind derart zahlreich, dass man sich fast fragen könnte, welche Informationen nicht unter die Klauseln fallen. Zum anderen gilt das Gesetz bis auf weiteres nur auf Bundesebene sowie in den Ländern Brandenburg, Berlin, Schleswig- Holstein und Nordrhein- Westfalen. Und auch mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes scheinen sich die deutschen Behörden schwer zu tun. So berichtete die „Welt“ bereits im April 2007, ein gutes Jahr nach Einführung der neuen Regelung, über zahlreiche Klagen von Journalisten, denen die angefragten Informationen mit teils unhaltbaren Begründungen verweigert oder nur bruchstückhaft gewährt wurden. In zwei Dritteln aller Anfragen, so der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar, der in Sachen Transparenzgesetz als Ombudsmann der Regierung tätig ist,  in der „Welt“, würde diesen aber stattgegeben. Ein Erfolg? Leider fällt es gerade deutschen Behörden offensichtlich schwer, sich vom Amtsgeheimnis zu trennen.

Organisationen wie die Anti- Korruptions- Vereinigung „Transparency International e. V.“ mit Sitz in Berlin, die sich auch schon für die Einführung des IFG stark gemacht hatte, kämpfen weiter für Verbesserungen. Neben einer Nachbesserung und Erweiterung des IFG, sollten auch auf Seiten der deutschen Verwaltungsbehörden (auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene) mehr Bemühungen in Sachen Korruptionsprävention geleistet werden. So sollte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein so genanntes „Integritätspaket“ zur Anwendung kommen, dem sich „ vor allem bei größeren Bauvorhaben der Auftraggeber und alle Anbieter unterwerfen, mit klaren Verhaltensvorgaben und ebenso klaren Sanktionsandrohungen.“ Denn rund zwei Drittel aller Korruptionsfälle, so „TI- Deutschland“, betreffen die Vergabe öffentlicher Aufträge - vor allem Bauvorhaben. Weiterhin verweist „TI- Deutschland“ auf die Wichtigkeit der Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes auf  kommunaler Ebene, weil „hier der Bürger unmittelbar auf das politische System trifft (…) sich hier sein Bild von einem funktionierenden, demokratischen Staatssystem bildet (…), der Bürger aber auch direkte Erfahrung mit „Vetternwirtschaft“, Machtmissbrauch und Verschwendung (macht) …“ Eben gerade hier auch eine „Vorstellung von den schädlichen Folgen der Korruption gewinnt“.

Das es noch sehr viel zu tun gibt, wird schnell klar, wenn man bedenkt, dass es sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zwar um einen gewichtigen, aber eben nur um einen Baustein im lichtlosen Gebäude der Korruption handelt. Es muss also noch „sehr viel Glas verbaut werden“, um der Transparenz, dem einzigen und wirksamsten Gegengift gegen Korruption, den Weg zu ebnen. Und hier wären dann auch aktive Bemühungen von Seiten der Behörden gefragt. Vielleicht hilft ja hier der Blick auf den lateinischen Ursprung des Wortes Transparenz: trans für durch/ hindurch aber vor allem parere für scheinen, sich zeigen. Nicht zu zum schönen Schein. Sondern auch zum Nachweis des Handelns. (JWS)

Autor:  ws (Umkircher Nachrichten, Artikel-Nr. 1123)

Quelle: Regionalia Umkirch