Bürgermeister Neff übt Bürgernähe über Anwalt aus
Am 19.01.2017 trutelte ein Schreiben eines Rechtsanwaltes ein. Dieses Anwaltschreiben wurde - so anwaltlich versichert - im Auftrag der Gemeinde (somit verantwortlich Bürgermeister Neff) verfasst und gab auf fünf Seiten zu einigen Positionen meiner Ausführungen eine Stellungnahme ab.
Dem Gesamtkontext unschwer zu entnehmen war, das es eigentlich um die Angst einer selbstschuldnerischen Haftung handelte. Der (umgangssprachlichen) Definition dass die Bürgerschaft das "Souverän der Gemeinde" ist wurde von anwaltlicher Seite widersprochen und auf die Gemeindeordnung verwiesen. Juristisch mag dies in Ordnung sein, es liegt jedoch in der Natur der Sache das sich immer, in Vorbereitung des Wahltages, die Bürgermeisterkandidaten darauf besinnen, dass die Bürgerschaft letztlich doch das "Souverän" darstellt.
Dem Gesamtkontext unschwer zu entnehmen war, das es eigentlich um die Angst einer selbstschuldnerischen Haftung handelte. Der (umgangssprachlichen) Definition dass die Bürgerschaft das "Souverän der Gemeinde" ist wurde von anwaltlicher Seite widersprochen und auf die Gemeindeordnung verwiesen. Juristisch mag dies in Ordnung sein, es liegt jedoch in der Natur der Sache das sich immer, in Vorbereitung des Wahltages, die Bürgermeisterkandidaten darauf besinnen, dass die Bürgerschaft letztlich doch das "Souverän" darstellt.
Es müsste eigentlich für Bürgermeister Neff beschämend sein, dass er seiner in 2009/2010 selbst propagandierten Bürgernähe (siehe Wahlkampfprospekte) dem Unterzeichner und vielen anderen Bürgern nicht einmal im Ansatz nachkommt. Schriftliche Angebote zur Kontaktaufnahme wurden ihm in den letzten Jahren bereits mehrfach zugestellt, jedoch von ihm nie wahr genommen. E-Mail wird von ihm blockiert und durch Boten überbrachte Offerten ignoriert er. Ob er dieses Verhalten dem Anwalt mitgeteilt hat darf berechtigt bezweifelt werden.
Wie der lokalen Gerüchteküche zu entnehmen ist, scheint er auch mit anderen Personen seit dem Thema "Windenergieanlage Großer Wald" via Anwalt zu kommunizieren. Es lohnt sich daher nicht sich darüber den Kopf zu machen bzw. diese Vorgehensweise überzubewerten. Ein Bürgermeister stellt sich mit solch kindlichen Vorgehensweisen doch selbst in Frage.
Das derzeitig gehandhabte Geschäftsgebahren zeigt definitiv nicht die eingeforderte Stärke des Bürgermeisters auf, es ist eher als sein Eingeständnis zu werten, dass er sich (s)einer mangelnder fachlichen Artikulationskompetenz einer persönlichen und themenbezogenen Kommunikation zu entzieht. Daraus resultierend wird daher bevorzugt, auf Gemeindekosten, den anwaltlichen Weg zu gehen um "vermeintliche" Gegner einzuschüchtern bzw. mundtot zu machen.
Es kann als Fazit nur resümiert werden, würde Bürgermeister Neff sein Amt "Bürgernah" und mit "Transparenz" ausfüllen, bräuchte er unstrittig keine anwaltliche Unterstützung.
Für mich persönlich kristallisiert sich aus seiner/n Vorgehensweise/n eher (s)ein Lebensmotto: "Sollen Andere für die Resultate meiner Vorgehensweise/n die Kohlen aus dem Feuer holen bzw. die Arbeit erledigen." heraus. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, meine Tür steht für Bürgermeister Walter Neff offen!
M. Dietrich
(25.01.2017)