Minderung der Lebens- und Landschaftsqualität in der Nähe von Windparks

Minderung der Lebens- und Landschaftsqualität in der Nähe von Windparks durch

  • Horizontverschmutzung in hohem Ausmaß
  • Verlust des Kapitals eines unverbauten Ausblicks
  • Nachhaltige Auswirkung auf den Ort durch permanenten Blick auf 200 m hohe Windräder
  • Geräusch der Rotoren / Infraschall
  • Schlagschatten je nach Sonnenstand
  • Befeuerung bei Tag und Nacht in weiß und rot
  • Gefährdung der Ruhezone des ländlichen Gebiets
  • Vernichtung des Naherholungsgebietes
  • Schädigung der vorhandenen Fauna (seltene Vogelpopulationen, Wildwechsel, Ruheplätze für Zugvögel befinden sich im direkten Einzugsgebiet der geplanten Windräder)
  • C-Standort mit geringer Ertragsaussicht (die mittlere Windgeschwindigkeit von 5,6m/Sek liegt eigentlich unter der Fördergrenze von 6 m/Sek.)
  • Nicht erkennbare Einhaltung des Mindestabstandes von dicht bebauten Gebieten
  • Kein Rückbau, d.h. Windkraftanlagen bleiben auf Dauer, werden ausgeweitet mit der Folge weiterer „Schattenkraftwerke“ oder verfallen zu Industrieruinen
  • Einnahmeverlust der Gemeinden durch abwandernde Einwohner (primär finanzstarke Bürger)
  • Wertverlust der vorhandenen Immobilien und Mieteinnahmeverluste