Minderung der Lebens- und Landschaftsqualität in der Nähe von Windparks durch
- Horizontverschmutzung in hohem Ausmaß
- Verlust des Kapitals eines unverbauten Ausblicks
- Nachhaltige Auswirkung auf den Ort durch permanenten Blick auf 200 m hohe Windräder
- Geräusch der Rotoren / Infraschall
- Schlagschatten je nach Sonnenstand
- Befeuerung bei Tag und Nacht in weiß und rot
- Gefährdung der Ruhezone des ländlichen Gebiets
- Vernichtung des Naherholungsgebietes
- Schädigung der vorhandenen Fauna (seltene Vogelpopulationen, Wildwechsel, Ruheplätze für Zugvögel befinden sich im direkten Einzugsgebiet der geplanten Windräder)
- C-Standort mit geringer Ertragsaussicht (die mittlere Windgeschwindigkeit von 5,6m/Sek liegt eigentlich unter der Fördergrenze von 6 m/Sek.)
- Nicht erkennbare Einhaltung des Mindestabstandes von dicht bebauten Gebieten
- Kein Rückbau, d.h. Windkraftanlagen bleiben auf Dauer, werden ausgeweitet mit der Folge weiterer „Schattenkraftwerke“ oder verfallen zu Industrieruinen
- Einnahmeverlust der Gemeinden durch abwandernde Einwohner (primär finanzstarke Bürger)
- Wertverlust der vorhandenen Immobilien und Mieteinnahmeverluste