Verraten und verkauft!?

Beitrag zuletzt überarbeitet am: 18.10.2016 - 10:00 Uhr

Katze aus dem Sack! ...Bürgerschaft friss oder stirb?

Ein nicht gerade leichtes Vermächtnis hat der ehemalige Bürgermeister Bruno Herberich als Repräsentant der Fa. Fortwengel Holding GmbH bzw. Fortwengel Windkraftplanung GmbH im Zusammenspiel mit dem Geheimratsgremium zu Lasten seiner ehemaligen Heimatgemeinde eingefädelt. Entweder wird eine  Windenergieanlage - bestehend aus mindestens sechs Windkrafträdern mit Umspannstation sowie Verzicht auf den Erholungswert "Großer Wald" - gebaut, oder die Gemeinde bezahlt € 500.000,00 Vertragsabstandssumme zzgl. nicht näher definierten bzw. bezifferten Zusatz-/Nebenkosten.

Für das, dass die Gemeinde Hüffenhardt 16 Jahre lang der Brötchengeber von Bruno Herberich war, hat er als Repäsentant ein nicht angenehmes Projekt in der Gemeinde gepflanzt. Zumindest stellt das Gesamtbild des Projektes "Windenergieanlage Hüffenhardt" seit der Vertragsoffenlegung eine nicht gerade erfreuliche Erkenntnis dar. Wird das Projekt realisiert, hat er sich in Hüffenhardt definitiv ein lange währendes Denkmal gesetzt.

Auffallend ist, das Bruno Herberich bei allen "Infomations"veranstaltungen - als Repräsentant durch (bewusste?) Abwesenheit glänzt. Oder bringt er gar den Mut nicht auf seinen ehemaligen Arbeitgebern in die Augen zu sehen?

Schlußfolgernd wirft sich die Frage auf, ob den bisherigen Erkenntnissen zufolge, vom Repräsentanten unser derzeitig amtierender Bürgermeister wie eine Handpuppe und das Gemeinderatsgremium wie Marionetten benutzt wurden um solche schwerwiegenden Auswirkungen bzw. Lasten ohne Bürgerbeteiligung ins gesicherten Fahrweise zu dirigieren. Die gesamte Entwicklung fand hierbei eindeutig nicht in einem demokratischen, sondern in einem diktatorischem Prozess statt. Die Bürgerschaft wurde einfach nach dem Motto "friss oder stirb" vom Gemeinderatgremium nach alter Gutsherrenart vor vollendete Tatsachen gesetzt! Dazu passt die höchst arrogante Aussage einer Gemeinderätin "Die Bürgerschaft soll sich an die Windkrafträder gewöhnen, an die Hochspannungsmasten hat man sich auch gewöhnt!" wie die Faust aufs Auge. Kritik am GRgremium wird von demselben als "Majetätsbeleidigung" definiert.

Der 7. Bürgerinformation der BI-PLGW ist zu entnehmen, dass der Vertrag eindeutig und fast ausschließlich zu Lasten der Bürgerchaft ausgelegt ist und so auch abgeschlossen wurde. Der Gemeinderat hat hierbei in dilettantischer Weise einen Vertrag abgesegnet ohne auch nur im erkennbaren Ansatz "Vorteile für die Gemeinde" heraus zu holen. Vermutlich haben die GR-Mitglieder den Vertrag in seinen definierten Teilen gar nicht gelesen, sondern nur abgesegnet was der BM "pauschal" vorgetragen hat. Die Entscheider dürfen sich daher über Gerüchte wie "Vorteilsnahme?" nicht wundern. So viel Blauäugigkeit kann doch eigentlich nur gegeben sein, wenn jemand irgendwelche Vorteile daraus zieht. Die Bürgerschaft ist es jedenfalls nicht.

Bei so vielen Vertragsdiskrepanzen, welche ausschließlich zu Ungunsten der Gemeinde ausgelegt sind, darf man sich durchaus die Frage stellen, ob sich nicht ein Regressanspruch der Bürgerschaft gegenüber dem BM begründet bzw. ableiten lässt. Er selbst hat ja sicherlich eine berufliche Haftpflichtversicherung welche er dann in Anspruch nehmen könnte. Unstrittig ist, das ein Bürgermeister ausschließlich Verträge zum Wohle der Bürgerschaft abzuschliesen hat und nicht zum Wohl einer Fa. XY. Schenkt man jedoch der Gerüchteküche glauben, so hat man ihm angeblich, bei nicht Wiederwahl, den Geschäftsführerposten in der Betreibergesellschaft angeboten. Wundern würde eine solche Entwicklung niemanden. Näheres hierzu im Beitrag "bewusste Irreführung!?"


RNZ vom 06.10.2016:
"Der Rückbau der Windkraftanlagen nach maximal 35 Jahren Vertragslaufzeit erfolgt auf Kosten der Pächter. Hierfür müssen Rückstellungen getätigt werden, die der Gemeinde nachzuweisen sind. Sollte der Windpark von einem Dritten als künftigem Betreiber übernommen werden, so tritt dieser in alle Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag ein."  so BM Neff!

Man beachte:

Gleichgülltig wie hoch die derzeit vertraglich zugesicherte Pachtzahlung definiert wird, es gibt keinerlei Garantie dass die vertraglich vereinbarte Pachtzahlung über Jahr(zehnt)e hinaus an die Gemeinde bezahlt wird. Wenn der erwartete Ertrag auf Grund z.B. fehlender Windkraft oder zu hohen Betriebskosten bilanztechnisch nicht mehr erzielt wird, wird die z.B.
"Windenergie Hüffenhardt Großer Wald GmbH & Co. KG" verkauft. Ein potentieller Käufer bestimmt dann ausschließlich einzig und alleine die Kaufkondiitionen nicht nur bzgl. dem Maximalpachtpreis sodern auch sein Engagement beim Rückbau und wo er seinen Firmensitz zu halten plegt.  Geht man nicht auf die Käuferofferte ein, geht eben mit der Windenergieanlage unter und - wie bereits heute absehbar - hat man noch die gesamten Rückbaukosten alleine aufzubringen.

Nebenbei:
Einige Mitglieder des Gemeinderatsgremium behaupten ganz frech, dass die Windkrafträder problemlos entsorgbar sind. Toll, da wissen die mehr als das Max-Plank-Institut, welches klar hierzu aussagt, dass die Carbonrotoren auf Grund ihrer vielschichtigen Verklebematerialien (derzeit) nicht entsorgt werden können und wenn doch mal, dann zu sehr hohen Kosten, da es sich nach derzeitigen Erkenntnissen um Sondermüll handeln wird.

Anmerkung:
Auf der Projektseite der Windkraftanlage liest man wie folgt:
Zitat:
Informationen zu den geplanten Anlagen und Zeitplan
Geplant sind 7 Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200m.

Wie in der Veranstaltung vom 14. Oktober 2016 im Bürgerhaus Kälbertshausen bekannt gegeben wurde, sind die Windkrafträder nicht mehr 200 bzw. später angegeben 212m hoch, sondern durch den Einsatz der Windkrafträder von Enercom werden dieselben nunmehr 230m hoch sein.

Sorry, aber da wird die Bürgerschaft doch sehr gewaltig an der Nase herum geführt.
* sechs Anlagen, mit der Option sieben, laut Vertrag, jetzt werden es sogar vermutlich acht
* erst 200m hoch, dann 212m hoch jetzt gar 230m hoch (Lärm, Schlagschatten müssen erneut berechnet werden)
Man darf berechtigt gespannt sein was noch so geändert wird.

Die Realität ist, das es der Fa. Fortwengel Windkraftplanung GmbH seit der Vertragsunterzeichnung gleichgültig ist ob der Windpark gebaut wird oder nicht! Wird die Windparkanlage gebaut, so hat man an den Investoren verdient und dabei alle Lasten sowie Eventualitäten der Gemeinde aufgebürdet. Wird sie nicht gebaut hat man an der Gemeinde durch Abstandssumme zzgl. undefinerten Nebenkosten verdient.


Auch den Mitgliedern des Gemeinderatsgremiums steht es als BürgerIn der Gemeinde selbstverständlich gleichfalls zu Pro oder Contra gegenüber einer Windenergieanlage zu sein. Es steht Ihnen jedoch nicht zu, ihre persönlichen Interessen als Entscheidungsgrundlage zu verwenden. Sie haben ausschließlich die Interessen der Bürgerschaft zu vertreten (auch wenn diese gegen ihre Überzeugung sein sollte). sowie aktiv die Verwaltung zu kontrollieren und sonst nichts. Bei Zweifeln an vorstehender Ausführung wird hilfsweise empfohlen die Gemeindeordnung-BW zu lesen. Beispielhaft und Lobenswert ist hierzu die öffentliche Meinungsdarlegung von GR Roland Horsch ...Kompliment!

Sollte Mitgliedern des Gemeinderates vorstehende Definition nicht gefallen oder sich nicht (mehr) im Stande fühlen gemäß der Gemeindeordnung-BW ihren Pflichten zum Wohle der Bürgerschaft nach zu kommen, dann sollten sie wenigstens die Courage aufweisen und ihr Amt niederlegen! So einfach kann gelebte Demokratie sein. Alternativ dürfen sich BM und GR selbstverständlich auch eine passende Bürgerschaft suchen/wählen.