Die derzeit im Raum stehenden Kosten in Höhe von 800.000,00 €uro an die Fa. Fortwengel Holding GmbH bedürfen seitens des Gemeinderatsgremiums uneingeschränkter Transparenz gegenüber der Bürgerschaft. Allein die Bürgerschaft hat diese (voraussichtlichen) Kosten zu schultern.
Im Jahr 2014 hat das Gemeinderatsgremium - als Ergebnis des hinter verschlossenen Türen abgehandelten Deals - der Bürgerschaft einen Vertrag mit der Fa. Fortwengel Holding GmbH präsentiert. Alle namhaften Mitanbietern wurden vom GRgremium systematisch ausgeblockt und deren Wunsch, die Bürgerschaft bereits im Vorfeld an der Planung und Konzeption teil haben zu lassen, entgegen gewirkt. Der in "geheimer Mission" abgeschlossene Vertrag setzte die Bürgerschaft vor die Wahl "Windenergieanlage oder 800.00,00 €uro" bzw. "Pest oder Cholera". Eine weitere Alternative gab es nicht.
Die Bürgerschaft lehnte in einem Bürgerentscheid am 30.10.2016 die Windenergieanlage ab. Da die etwaige Vertragsabstandssumme zzgl. die angeblich entstandenen Aufwendungskosten des Vertragspartner ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert werden muss, hat der Gemeinderat nicht nur die moralische sondern auch die gesellschaftspolitische Pflicht, gegenüber der Bürgerschaft alle Hintergünde zugänglich zu machen wie und warum es zu einem "Vertrag aus dem Hinterzimmer" kam.
Im Bundes- oder Landtag wäre zur (unbegründeten) "geheimen" Vorgehensweise eines Gremiums (mit teuren Ergebnis) problemlos die Beantragung eines Untersuchungsausschusses möglich. Ein/e Bürgermeister/in welche/r ohne Offenheit und Transparenz 800.000,00 €uro der Bürgerschaft "verprasst", "verzockt" bzw. "verspekuliert" ist für die Bürgerschaft untragbar. Im Nachbarbundesland Hessen gibt es für die Bürgerschaft das kräftige Mittel der Abwahl, in Baden-Württemberg muss sich eine Bürgerschaft mit der meist zeitlich versetzten Möglichkeit einer Nichtwiederwahl begnügen.
Je länger das Gemeinderatsgremium nicht den Weg der ungeschminkten Offenheit und Transparenz beschreitet, desto stärker rückt gegenüber einem Großteil des Gremiums der naheliegende "Verdacht der Vorteilsnahme" immer stärker in den Focus. Nur wer zum Thema was zu verbergen hat hüllt sich in Schweigen! Alle genannten Gründe wie "Wettbewerb etc." haben sich hinlänglich erledigt, da der Vertrag auf Druck öffentlich zugänglich gemacht wurde. Alle Zahlen sind offen be- bzw. genannt worden und die "vorgeschobene" Grundlage zur Geheimhaltung nicht mehr gegeben ist. Der Bürgermeister ist gefordert umgehend aufzuzeigen wie Nahe er der Bürgerschaft wirklich steht!
Unter Berücksichtigung der öffentlich zugänglichen Informationen* mit Stand 01.07.2014 ist eine Begründung bzgl. Vorgehensweise des Gremiums zum Vertrag mehr als geboten.
* Details hierzu sowie weiterführende Informationen folgen in Kürze