öGR-Sitzung vom 19.02.2014

öGR-Sitzung vom 19.02.2014

Protokoll der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.02.2014

7.  Windkraft in Hüffenhardt;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit einem Windkraft-Projektierer und Auftrag zur Vertragsverhandlung

zu Punkt 7

Bürgermeister Neff und Frau Maahs erläutern die Verwaltungsvorlage.

Das Land möchte bis zum Jahr 2020 rund 10 Prozent des Energiebedarfes in Baden-Württemberg aus Windenergie decken. Zusammen mit dem Ingenieurbüro für Kommunalplanung (IFK) wurde die Flächennutzungsplanungsfortschreibung im Bereich der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim – Hüffenhardt (vVG) initiiert. Für Windkraftanlagen kommen letztlich zwei Standorte im ‚Großen Wald‘ auf Hüffenhardter Gemarkung mit einer Gesamtfläche von rund 97,4 ha in Frage.

Im Jahr 2013 haben vier Unternehmen ihr Interesse an der Projektierung von Windenergieanlagen in Hüffenhardt begründet. Dies sind:

- ABO Wind AG Wiesbaden
- Fortwengel Holding GmbH aus Sögel
- juwi AG/ juwi Energieprojekte GmbH aus Wörrstadt
- MVV Energie AG aus Mannheim

Trotz der angekündigten Novellierung des EEG, haben alle Projektierer eine zeitnahe Entscheidung der Gemeinde für einen Projektierer erbeten. Um keine Zeit zu verlieren, sollen die Windmessungen und avifaunistischen Gutachten baldmöglichst auf den Weg gebracht werden.

Alle vier Projektierer wurden hinsichtlich Erfahrung, Planungsüberlegungen für den Standort Hüffenhardt, Pachtzahlung und Bürgerbeteiligung befragt. Darüber hinaus wurde die Zufriedenheit von Gemeinden abgefragt, die bereits mit den Projektierern zusammen gearbeitet haben.

Frau Maahs verweist nochmals auf die ausführliche Darstellung der Projektierer in der Verwaltungsvorlage, die dem Gremium und den anwesenden Zuhörern nochmals in groben Zügen dargelegt wird.

Sodann erläutert sie das Verfahren zur Beschlussfassung. Da es sich nicht um eine Wahl, sondern eine Abstimmung handelt, muss über einen positiv gestellten Antrag, der eindeutig mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten sein muss, beschlossen werden. Die Verwaltung schlägt vor, über die einzelnen Bewerber nach alphabetischer Reihenfolge abzustimmen. Erhält ein Bewerber mehr „Ja-Stimmen“ als „Nein-Stimmen“, so hat der Gemeinderat somit Beschluss darüber gefasst, dass dieser Bewerber die Projektierung der Windkraft in Hüffenhardt vornehmen soll. Über die weiteren Bewerber wird nicht mehr abgestimmt.

Gemeinderat Heiko Hagner beantragt in dieser Sache eine geheime Abstimmung, nach dem sehr intensiv diskutiert wurde und das Thema auch emotional behaftet sei.

Bevor über diesen Geschäftsordnungsantrag abgestimmt wird, sprechen sich die Gemeinderäte Hagner, Geörg und Bräuchle noch für die Fortwengel Holding GmbH aus Sögel aus. Begründet werden die Plädoyers vor allem mit einem kleinen, mit wenig Hierarchien strukturierten Familienunternehmen, das durch realistische Annahmen für den Standort Hüffenhardt überzeugt habe. Auch die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sei von der Fortwengel Holding in größtem Umfang zugesagt worden.

Sodann fasst der Gemeinderat über den Geschäftsordnungsantrag von Gemeinderat Hagner

Beschluss

Die Beschlussfassung über einen Projektierer für Windenergieanlagen in Hüffenhardt erfolgt in geheimer Abstimmung.

10 Zustimmungen, zwei Enthaltungen, keine Gegenstimmen

Ohne weitere Aussprache erfolgt sodann die Beschlussfassung wie dargelegt über einen Projektierer für Windkraft. Die Abstimmung erfolgt geheim mit Stimmzetteln.

Beschluss

Die weitere Planung und Projektierung von Windenergieanlagen soll mit ABO Wind AG Wiesbaden erfolgen.

3 Zustimmungen, keine Enthaltungen, 9 Gegenstimmen

Damit kommt die ABO Wind AG vor Ort für die Umsetzung des Projektes nicht in Frage.

Es ergeht folgender, weiterer

Beschluss

Die weitere Planung und Projektierung von Windenergieanlagen soll mit Fortwengel Holding GmbH aus Sögel erfolgen.

8 Zustimmungen, 4 Gegenstimmen, keine Enthaltung

Somit hat sich der Gemeinderat für die Zusammenarbeit mit der Firma Fortwengel Holding GmbH aus Sögel entschieden.