Wer lügt? Nepper, Schlepper, Bauernfänger?

Beitrag aktualisiert am: 23.05.2017 - 15:45 Uhr

Wer lügt hier? Nepper, Schlepper, Bauernfänger?

mit Datum 31.01.2017 wurde nachstehende Anfrage an das Gemeinderatgsgremium gesendet - bis heute hat man hierzu nichts Gegenteiliges vernehmen dürfen, was auch das Informationsschreiben-Nr: 11 der BI-PLGW vom 30.04.2017 unterstreicht

*** 31.01.2017 ***

Man kann wohl nicht unberechtigt davon ausgehen, dass man sich derzeit in der Annäherungsphase bzgl. den Vertragsmodalitäten bzw. Vertragsauflösung befindet.

Es empfiehlt sich, zunächst die bisherigen sowie aktuellen Zahlen der Firmen

* Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co.
* Fortwengel Windkraftplanung GmbH
* Fortwengel Holding GmbH

welche öffentlich Verfügbar sind in einer strukturierte Argumentationskette einfließen zu lassen.

Dies insbesondere, da es sehr interessant ist, da Alle auf der Webseite der Fa. Fortwengel angegebenen Referenzen in Bezug auf Windenergieanlagen

http://www.fortwengel-holding.de/img/tabelle.pdf

in Wahrheit von der Fa. MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG

http://www.mbbf.de/windparks-uebersicht/

entnommen sind. Hierbei ist Bernhard Fortwengel lediglich als Partner im Verbund mit der OWI Bauträger GmbH & Co. KG in Form eines Geschäftsführers (als Einziger ohne Kontaktdaten) gelistet.

http://www.mbbf.de/unternehmen/mbbf-team/

eine weiterführende Zusammenarbeit besteht - nach fernmündlicher Rückfrage - nicht.

Stimmen vorstehende Recherchen, kann man durchaus der Annahme sein, dass das Gemeinderatsgremium der Gemeinde Hüffenhardt einem sprichwörtlichem „Schaumschläger“ bzw. „Blender“ aufgesessen sein könnte, welcher sich in Hüffenhardt mit der Hilfe des ehemaligen BM in der Windkraftbranche ein „eigenes Windkraftstandbein“ versucht(e) aufzustellen.

Sorry
,
* kann ein GRgremium, hier stellvertretend der BM, wirklich so naiv und blind gewesen sein?
> dann hat die Mehrheit des "Kontrollorganes" wahrlich total versagt!
* könnte es gar einer Hörigkeit gegenüber dem BM a.D. geschuldet gewesen sein?
>> sind vllt. jemand/einige erpressbar? Wenn ja womit?
>> bezieht/beziehen hier jemand/einige gar einen wirtschaftlichen Vorteil? Wenn ja, in welchen Umfang?
Ausschließlich die praktizierte Geheimniskrämerei des GRgremiums wirft vorstehende sowie weitere Fragen auf!

Wenn
wirklich die in 2014 vom GR öffentlich propagandierten Argumente von Seiten der Fortwengel Holding GmbH erbracht wurden, dann sollte man sich in den Ausstiegsverhandlungen auch mit der Thematik „arglistige Täuschung“ befassen.

Kamen die Attribute jedoch nur seitens des GRgremiums (BM & Co?) dann stellt sich die berechtigte Frage nach der „Einhaltung der Sorgfaltspflicht“, welche geboten ist um einen Vertrag mit solcher Tragweite einzugehen. Diese eingeforderte Sorgfaltspflicht ist doch wohl unstrittig die Pflicht eines Bürgermeisters auf welche jede/r Bürger/in durchaus ein Anrecht hat. Dem Bürgermeister hätte man im Vorfeld uneingeschränkt zugestanden - hätte er es eingefordert - nicht nur eine intensiv Inhaltliche, sondern auch eine formelle und juristische Prüfung auf Gemeindekosten durchführen zu lassen. Hätte man diesen Weg beschritten, stünde Hüffenhardt heute nicht vor einem Desaster.

Mit den durchgeführten Rechercheergebnissen versuchte man Potential für das Gemeinderatsgremium zu erarbeiten (wäre eigentlich des Bürgermeister Pflicht)

a) zu erschweren (möglichst zu verhindern) dass über das RP doch noch eine Windenergieanlage zur Ausführung kommt
b) den Vertrag mit dem geringsten finanziellen Aufwand aufzulösen
c) den Vertrag sogar als Nichtig erklären zu können.

Nach den derzeitigen Recherchen und den sich daraus ergebenden Argumentationsmöglichkeiten könnte der vorstehende Punkt „c“ sogar erreicht werden. Leider ist hierzu nicht bekannt, wer im Vorfeld welche Aussage tätigte.

Dem  Gemeinderatsprotokoll vom 19.02.2014 ist zu entnehmen:

„Alle vier Projektierer wurden hinsichtlich Erfahrung, Planungsüberlegungen für den Standort Hüffenhardt, Pachtzahlung und Bürgerbeteiligung befragt. Darüber hinaus wurde die Zufriedenheit von Gemeinden abgefragt, die bereits mit den Projektierern zusammen gearbeitet haben.“

Die Fa. Fortwengel Holding GmbH sowie die Fa. Fortwengel Windkraftplanung GmbH (siehe Gründungsdatum) hatten zu diesem Zeitpunkt keinerlei eigene Referenzen vorzuweisen. Hat man a) den GR angelogen oder hat b) der Gemeinderat aus Gefälligkeit zum Repräsentanten der Fa. Fortwengel einen Gefallen getan?

Die Ergebnisse des geheim gehaltenen Fragebogen könnte sicherlich einighes an Wahrheit ans Licht bringen. So lange dieser jedoch „Geheim“ gehalten wird, ist der vorige Punkt „b“ eher in Betracht zu ziehen.

Dem  Gemeinderatsprotokoll vom 19.02.2014 ist zu ferner entnehmen:

„Bevor über diesen Geschäftsordnungsantrag abgestimmt wird, sprechen sich die Gemeinderäte Hagner, Geörg und Bräuchle noch für die Fortwengel Holding GmbH aus Sögel aus. Begründet werden die Plädoyers vor allem mit einem kleinen, mit wenig Hierarchien strukturierten Familienunternehmen, das durch realistische Annahmen für den Standort Hüffenhardt überzeugt habe. Auch die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sei von der Fortwengel Holding in größtem Umfang zugesagt worden.“

Auf was eigentlich begründet sich bei den vorstehenden Personen deren Aussage? Eine fachliche Grundlage war seitens der Fa. Fortwengel Holding GmbH zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben. Soweit jedoch zugetragen, sollen die vorgenannten Personen einen näheren Bezug zum „Repräsentanten“ der Fa. Fortwengel Holding GmbH pflegen. Eine etwaige Befangenheit ist seitens des a) Bürgermeisters bzw. b) bei einem Großteil des GRgremiums zu prüfen.

Sorry, aber wenn man Vorstehendes mal auf sich wirken lässt, dann stellt sich doch unweigerlich die Frage: „Wie Naiv oder gar Befangen muss eigentlich jemand sein um solchem Geschäftsgebahren nicht Einhalt zu gebieten bzw. nicht auch noch zu fördern?“

Wenn die vorstehenden Momentaufnahmen nur annnähernd zutreffen, dann verwundert es nicht weiter warum GR Heiko Hagner am 19.02.2014 eine "geheime Abstimmung" bzgl, der Entscheidung zu Gunsten der Fa. Fortwengel Holding GmbH einforderte. Obwohl es keine rechtl. Grundlage für eine solche Vorgehensweise gab, untertützte der BM die geheime Abstimmung. Was war wohl der wahre Grund für die geheime Abstimmung?

Transparenz wird eingefordert!
Man kann nur wiederum innigst einfordern, dass das GRgremium erkennt, dass es an der Zeit ist „Transparenz“ aufzuzeigen um den aufkommenden Verdachtsmomenten bzgl. „Vorteilsnahme“, "Erpressbarkeit", "Naivität" (welche allesamt zu Lasten der Bürgerschaft gehen) entgegen zu wirken.

Anmerkung:
Alle vorstehend benannten Vorgänge, Hinweise und Verweise sind belegbar. Es steht dem GRgremium selbstverständlich nicht nur frei, sondern sei demselben angeraten selbst eine Recherche (was bereits im Vorfeld dessen Pflicht gewesen war) durchzuführen!